Warum ein Förderverein?
Seit dem 1. Januar 2009 hat jedes Neugeborene einen gesetzlichen Anspruch auf die Untersuchung des Hörvermögens nach der Geburt.
Etwa ein bis zwei von 1.000 Babies kommen mit einer angeborenen Hörstörung zur Welt. Bei Risikokindern, zum Beispiel Frühgeborenen, liegt die Wahrscheinlichkeit einer Hörstörung sogar bei ein bis zwei Prozent. Da ein normales Hörvermögen eine Grundvoraussetzung für die Sprachentwicklung sowie eine ungestörte emotionale und psychosoziale Entwicklung eines Kindes darstellt, sind die möglichst frühe Diagnostik einer Hörstörung (bis zum 3. Lebensmonat) und die Einleitung einer Therapie (bis zum 6. Lebensmonat) von entscheidender Bedeutung.
Hauptaufgabe des in Magdeburg ansässigen Vereins ist die Förderung des Hörscreening bei allen Neugeborenen in Sachsen-Anhalt.
Um dies zu gewährleisten, wird eine fachliche Zusammenarbeit mit den Geburtseinrichtungen, mit Hebammen, Kinderärzten und HNO-Ärzten angestrebt, die in den Prozess des Neugeborenen-Hörscreening einbezogen sind.
Eines der Hauptziele ist die permanente Etablierung einer Trackingzentrale. Der Verein wird sich dafür einsetzen, dass medizinische Fortbildungen zum Thema Hörstörungen angeboten werden, um so die Qualität der Untersuchungen zu verbessern. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Unterstützung von betroffenen Familien, deren Kinder eine spezielle Behandlung einer Hörstörung benötigen (zum Beispiel Frühförderung, Versorgung mit Hörhilfen).
Pressemitteilungen Förderverein "Sachsen-Anhalt hört früher e.V."
- Baby-Hörtest hat lebenslangen Nutzen
Volksstimme 08.10.2013 - Der zweijährige Lucien lernt die neue Welt der Geräusche kennen
Volksstimme 26.07.2011 - Förderung des Hörscreenings bei Neugeborenen, Kleiner Test - große Wirkung
uni:report, Ausgabe Oktober 2009