Über uns
Im Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt werden alle angeborenen Fehlbildungen und Anomalien von Lebendgeborenen, Totgeborenen und Aborten aus Sachsen-Anhalt erfasst und analysiert. Diese flächendeckende Erfassung innerhalb eines Bundeslandes ist für Deutschland einzigartig und kann auf eine 30-jährige Tradition zurückblicken.
Datenfluss im Fehlbildungsmonitoring
Das Fehlbildungsmonitoring ist an die Medizinische Fakultät der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg angegliedert und befindet sich auf dem Gelände des Universitätsklinikums.
Die Einrichtung wird seit 1995 vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt finanziell gefördert.
Im Jahr 2009 wurde vom Landtag Sachsen-Anhalt das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und zur Förderung der frühkindlichen Bildung“ einstimmig verabschiedet.
Im § 7 (Dauerbeobachtung von Fehlbildungen) heißt es:
„Das Land Sachsen-Anhalt fördert die flächendeckende Erfassung von Fehlbildungen bei Neugeborenen im Rahmen einer Dauerbeobachtung. Aufgabe dieser Dauerbeobachtung ist es, Daten zur Häufigkeit angeborener Fehlbildungen zu ermitteln und über einen definierten Zeitraum zu beobachten, die Daten wissenschaftlich zu analysieren und die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Primär- und Sekundärprävention zu evaluieren.“
Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bzw. über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt unter Landesrecht Sachsen-Anhalt nachzulesen.
Datenschutzvorschriften:
Sachsen-Anhalt / Deutschland
Die an das Fehlbildungsmonitoring Sachsen-Anhalt übermittelten Daten unterliegen dem Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) vom 18.02.2020, dem Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetz Sachsen-Anhalt (DSUG LSA) vom 02.08.2019 und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 27.04.2016.
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Datenschutz und Datenschutzerklärung
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