Meldebögen
Abrechnung Neugeborenen-Hörscreening
Ab dem 1. Oktober 2010 existieren für das Neugeborenen-Hörscreening die Gebührenordnungspositionen (GOP) Neugeborenen-Hörscreening im EBM-Abschnitt 1.7.1. für die ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die Vergütung für diese Leistungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
- GOP 01704: Zuschlag zur U1
- GOP 01705: Hörscreening
- GOP 01706: Kontrolluntersuchung nach auffälligem Erstbefund (AABR)
In folgender Übersicht haben wir Ihnen die "News" zur Abrechnung des Neugeborenen-Hörscreening zusammengestellt.